Organisation
ADRESSE der Ordination:
Eggenstrasse 4
3730 EGGENBURG
Bitte beachten Sie, dass in Eggenburg eine Kurzparkzone in der Umgebung der Ordination besteht (Parkuhr mitnehmen!!)
Ordinationszeiten
- Jeden Mittwoch (Prim. Univ. Prof. Dr. Hirschl): 8-18 Uhr
- Jeden 2. Freitag im Monat (OA Dr. Ranoewisastro): 9-16 Uhr
Terminvergabe
Um die Wartezeit der PatientInnen gering zu halten, wird um eine Voranmeldung ersucht.
Die Terminvereinbarung kann folgendermaßen erfolgen:
Telefonisch:
- Mobiltelefon (Prim. Hirschl): 0664 / 64 88 093 (Montag-Freitag)
- Bei Verwendung der Mobiltelefon-Nummer ersuchen wir um Hinterlassung einer Nachricht auf der Mobil-Box – ein Rückruf erfolgt im Regelfall am gleichen Tag ab 18:30 Uhr.
- Festnetznummer (Prim. Hirschl/OA Ranoewisastro): 02984-4757 (Mittwoch und Freitag während der Ordinationszeiten in Eggenburg)
- Außerhalb der oben genannten Zeiten über die Ordination von MR OA Dr. Oppeck unter der Telefon-Nummer: 02984/4757 (zu den Ordinationszeiten)
- In dringenden Fällen über das Sekretariat der Abteilung Innere Medizin im LK Zwettl: 02822/9004-18151oder -18157
Mail:
Auf unserer Homepage gibt es ein Kontaktformular das auch zur Anfrage für einen Ordinationstermin verwendet werden kann.
Eine Terminanfrage kann auch über folgende E-Mail-Adressen erfolgen:
Befundübermittlung:
Nach dem Ordinationsbesuch erhalten die zuweisende Ärztin bzw. der zuweisende Arzt sowie die PatientInnen einen ausführlichen Arztbrief innerhalb von 7-10 Tagen per Post.
Auf Wunsch der PatientInnen kann der Arztbrief nach Unterzeichnung einer Einverständniserklärung auch per Mail verschickt werden.
Patientenzufriedenheit
Sie sind bereits unsere PatientIn in Eggenburg? Wenn Sie möchten, können Sie eine Bewertung auf Docfinder abgeben. (link)
Wahlarztordination - Was bedeuet dies für Sie als PatientIn?
Dies bedeutet, dass Sie unsere Leistung zunächst bezahlen (bar oder Bankomat - sämtliche gängige Kreditkarten sind möglich) und Sie dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse gemeinsam (WICHTIG) mit Ihrem Zahlungsbeleg einreichen. Normalerweise erhalten Sie innerhalb eines Quartals einen Teil des Honorars von Ihrer Krankenkasse refundiert. Die Höhe der Refundierung beträgt 80% des Kassenhonorars.
Um Missverständnissen vorzubeugen – sie erhalten nicht 80% des an uns gezahlten Honorars sondern 80% des Honorars jener Leistung, die die Krankenkasse Ihrem Vertragsarzt zahlt!
Sollten Unklarheiten bestehen zögern Sie nicht im Rahmen der Anmeldung zu fragen!
Informationen für neue PatientInnen
Wenn Sie das erste Mal unsere Ordination aufsuchen, so ersuchen wir um die Mitnahme folgender Unterlagen:
- Medizinische Befunde
- Laborbefunde
- Entlassungsbriefe vom Spital
- Arztbriefe anderer Ordinationen
- Röntgenbefunde
- CT- und MRT Befunde
- Zuweisung (wenn vorhanden)
- GANZ WICHTIG: eine aktuelle und gültige Medikamentenliste
- Blutdruckmessungen von zu Hause
- Termine von bereits geplanten Untersuchungen